Etymologie: | altgr. ἀντί [anti] = gegen altgr. νόμος [nomos] = Regel, Gesetz |
Beschreibung: | Eine Antinomie (sinngemäß „Unvereinbarkeit von Gesetzen“) ist eine spezielle Art des logischen Widerspruchs, bei der die zueinander in Widerspruch stehenden Aussagen gleichermaßen gut begründet oder (im Fall formaler Systeme) bewiesen sind. Eine (wirkliche) Antinomie ist für eine Theorie verheerend: Aus zwei sich widersprechenden Aussagen folgt eine beliebige Aussage,[1] d. h., aus einer solchen Theorie folgt Beliebiges, Alles und Nichts. |