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Prokura

Etymologie:lat. pro = für
lat. cura = Sorge
Beschreibung:ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt, wie die Handlungsvollmacht, eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfen zu bieten.